Gutachterliche Beweisdokumentation . .
. . Zu jeder Beweissicherung gehört eine wertneutrale, objektive Bericht-
erstattung, die wir in Form einer gutachterlichen Beweisdokumentation
gerichtsverwertbar mit allen enthaltenen Fakten und Wahrnehmungen
unseren Auftraggebern zur Verfügung stellen.
Sehr wohl darauf bedacht, keinem sog. "Beweisverwertungsverbot" zu
unterliegen, beruhen die zusammengetragenen Fakten und Beweise auf
legale, zulässige Grundlagen und Verfahrensweisen, welche zudem auch
zeugenschaftlich bestand haben . .