Gutachterliche Beweisdokumentation . .

 

. . Zu jeder Beweissicherung gehört eine wertneutrale, objektive Bericht-

erstattung, die wir in Form einer gutachterlichen Beweisdokumentation

gerichtsverwertbar mit allen enthaltenen Fakten und Wahrnehmungen

unseren Auftraggebern zur Verfügung stellen.

 

Sehr wohl darauf bedacht, keinem sog. "Beweisverwertungsverbot" zu

unterliegen, beruhen die zusammengetragenen Fakten und Beweise auf

legale, zulässige Grundlagen und Verfahrensweisen, welche zudem auch

zeugenschaftlich bestand haben . .