Personal- u. Mitarbeiterüberwachung . .
. . 75 % aller Unregelmäßigkeiten innerhalb eines Unternehmens erfolgen
durch interne Täterschaften, d. h. dem eigenen Personal.
Hierzu zählt eine Vielzahl von Delikten, die hier in den meisten Fällen durch
eigene Mitarbeiter verursacht-, bzw. begangen werden.
Dies sind unter anderem: Spesen- u. Abrechnungsbetrug, Diebstahl, Betrug,
Veruntreuung, Lohnfortzahlungsmissbrauch u.v.m.
Je nach Sachlage ist zur Sachverhaltsaufklärung notwendig, in Verdacht
stehende Mitarbeiter über einen bestimmten Zeitraum mittels Observation
zu überwachen.
Aus den Erkenntnissen dieser Überwachungsmaßnahmen ergeben sich
entsprechende augenscheinliche Beweise, deren rechtliche Verwendung
Grundlage für fristlose Kündigung, strafrechtliche Sanktionen oder Schaden-
ersatzansprüche darstellen.
Wir verfügen über Qualifikationen, um diskrete, unauffällige Überwachungs-
maßnahmen für unsere Auftraggeber zu realisieren . .