Personal- u. Mitarbeiterüberwachung . .

 

. . 75 % aller Unregelmäßigkeiten innerhalb eines Unternehmens erfolgen

durch interne Täterschaften, d. h. dem eigenen Personal.

Hierzu zählt eine Vielzahl von Delikten, die hier in den meisten Fällen durch

eigene Mitarbeiter verursacht-, bzw. begangen werden.

 

Dies sind unter anderem:  Spesen- u. Abrechnungsbetrug, Diebstahl, Betrug,

Veruntreuung, Lohnfortzahlungsmissbrauch u.v.m.

 

Je nach Sachlage ist zur Sachverhaltsaufklärung notwendig, in Verdacht

stehende Mitarbeiter über einen bestimmten Zeitraum mittels Observation

zu überwachen.

 

Aus den Erkenntnissen dieser Überwachungsmaßnahmen ergeben sich

entsprechende augenscheinliche Beweise, deren rechtliche Verwendung

Grundlage für fristlose Kündigung, strafrechtliche Sanktionen oder Schaden-

ersatzansprüche darstellen.

 

Wir verfügen über Qualifikationen, um diskrete, unauffällige Überwachungs-

maßnahmen für unsere Auftraggeber zu realisieren . .