Schuldnerermittlungen . .
. . Zur Realisierung von Forderungen, ist es oftmals notwendig,
Aufenthaltsorte oder pfändbare Substanzen von Schuldnern
ausfindig zu machen, um g e z i e l t e Zwangsvollstreckungs-
maßnahmen durchführen zu können.
Wir ermitteln pfändbare Substanzen wie beispielsweise
Arbeitgeber, Bankkonten, Grundbesitz in Wahrnehmung
berechtigter Interessen . .