Schuldnerermittlungen . .

 

. . Zur Realisierung von Forderungen, ist es oftmals notwendig,

Aufenthaltsorte oder pfändbare Substanzen von Schuldnern

ausfindig zu machen, um  g e z i e l t e  Zwangsvollstreckungs-

maßnahmen durchführen zu können.

 

Wir ermitteln pfändbare Substanzen wie beispielsweise

Arbeitgeber, Bankkonten, Grundbesitz in Wahrnehmung

berechtigter Interessen . .